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WEG-Verwaltung Berlin

A ) GRUNDLEISTUNGEN

Grundleistungen gemäß § 27 Absatz 1 und 2 WEG

1. WIRTSCHAFTSPLAN

Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten / Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- / Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern nichts anderes geregelt ist.

2. JAHRESABRECHNUNG

  • Erstellung der Jahresabrechnung

3. EIGENTÜMERVERSAMMLUNG

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen

4. HAUSORDNUNG

  • Durchführung der beschlossenen Haus- / Nutzungsordnungen

5. ÜBERWACHEN DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT

  • Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft

6. GELDVERWALTUNG

  • Führung der Giro- und Anlagekonten der Gemeinschaft

7. RECHNUNGSKONTROLLE UND ANWEISUNG

  • Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen

8. BUCHFÜHRUNG

  • Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung

    Dies beinhaltet insbesondere:
    • Das Führen und Abrechnen von
      • Hausgeldkonten je Sonder- / Teileigentum
      • Einnahmekonten für Erträge
      • Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
      • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
      • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
      • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
    • Buchen der Bankbewegungen
    • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
    • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- / Teileigentum in die Einzel- / Jahresabrechnung.

9. TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM

  • Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage

10. AUFTRAGSVERGABE

  • Empfehlung bei der Auswahl technischer Lösungen
  • Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- / Gemeinschaftseigentum.

11. AUFTRAGSVERGABE

  • Laufende Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung

12. ÜBERWACHUNG

  • Überwachung der Termine bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen

13. SOFORTMASSNAHMEN

  • In dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden
  • Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

14. SCHLÜSSEL-BESTELLUNGEN

  • Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage

15. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN

  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. betreffend
    • die Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
    • die Aufzüge (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen),
    • die Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen),
    • die Lüfter- und CO 2-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen),
    • die Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage),
    • die kraftbetätigten Garagentore,
    • die Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc.,

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