A ) GRUNDLEISTUNGEN
Grundleistungen gemäß § 27 Absatz 1 und 2 WEG
1. WIRTSCHAFTSPLAN
Erstellung eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten / Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- / Teileigentum. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, sofern nichts anderes geregelt ist.
2. JAHRESABRECHNUNG
- Erstellung der Jahresabrechnung
3. EIGENTÜMERVERSAMMLUNG
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
4. HAUSORDNUNG
- Durchführung der beschlossenen Haus- / Nutzungsordnungen
5. ÜBERWACHEN DER VERTRÄGE DER GEMEINSCHAFT
- Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft
6. GELDVERWALTUNG
- Führung der Giro- und Anlagekonten der Gemeinschaft
7. RECHNUNGSKONTROLLE UND ANWEISUNG
- Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
8. BUCHFÜHRUNG
- Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung
Dies beinhaltet insbesondere:
- Das Führen und Abrechnen von
- Hausgeldkonten je Sonder- / Teileigentum
- Einnahmekonten für Erträge
- Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
- Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
- Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
- Buchen der Bankbewegungen
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
- Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen,
Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder- / Teileigentum in die Einzel- / Jahresabrechnung.
9. TECHNISCHE KONTROLLEN AM GEMEINSCHAFTSEIGENTUM
- Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage
10. AUFTRAGSVERGABE
- Empfehlung bei der Auswahl technischer Lösungen
- Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- / Gemeinschaftseigentum.
11. AUFTRAGSVERGABE
- Laufende Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
- Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund Beschlussfassung
12. ÜBERWACHUNG
- Überwachung der Termine bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen
13. SOFORTMASSNAHMEN
- In dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden
- Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
14. SCHLÜSSEL-BESTELLUNGEN
- Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage
15. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
- Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. betreffend
- die Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
- die Aufzüge (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen),
- die Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen),
- die Lüfter- und CO 2-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen),
- die Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage),
- die kraftbetätigten Garagentore,
- die Brandschutzeinrichtungen einschl. Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc.,
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